Sie haben einen unserer DJs gebucht ? Vielen Dank !
Wir weisen darauf hin, dass Sie nach erfolgter Buchungsbestätigung einen gültigen Vertrag mit dem jeweiligen Discjockey geschlossen haben.
Jeder Kollege freut sich, dass er für Sie tätig werden kann und hält sich diesen Termin für Sie frei. Im Normalfall geht ja alles gut und die Feier findet bald statt. Wir hoffen, dass Sie nicht doch noch absagen müssen.
Absagen Ihrerseits - d.h. Kündigung des o. g. Vertrags - bitten wir schriftlich (per Post oder E-Mail) mitzuteilen.
Die Kündigung wird mit Erhalt unserer Kündigungsbestätigung per E-Mail wirksam.
Wir bitten um Verständnis, dass wir bei Rücktritt seitens des »Veranstalters« nach Annahme des Vertrages, schriftlich oder per E-Mail, die volle Vergütung nach § 642 BGB in Rechnung stellen, abzüglich der Aufwendungen, die bei Nichtdurchführung des Vertrages entfallen, sofern es dem DJ nicht gelingt, eine andere Veranstaltung für den entsprechenden Tag zu erhalten.
Wenn der vorgesehene DJ aus irgendwelchen Gründen ausfällt, stellt die »dj-ag.de« einen gleichwertigen Ersatz. Mehrkosten fallen dadurch nicht an. Alle Absprachen, Vorgaben bleiben erhalten.


